Unsere untere Bauordnungsbehörde ist für den gesamten Kreis Herzogtum Lauenburg außer der Stadt Geesthacht zuständig. Während am Hamburger Rand des Kreises eine urbane Prägung vorhanden ist, gibt es im übrigen Kreisgebiet mehrere Kleinstädte und ländliche Regionen mit vielen kleineren Gemeinden. Die untere Bauordnungsbehörde ist für alle bauaufsichtlichen Verfahren zuständig, bei denen es um die Genehmigung von Bauvorhaben jeglicher Art geht, aber genauso für die Bearbeitung von Anträgen auf Tätigwerden und vieles Weitere.